Allgemeine Informationen
Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kfz- Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor.
Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.
